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CHECK-OUT / AUSZUG

So bereiten Sie sich optimal vor

Nehmen Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Bewirtschafter Kontakt auf.

Für die Reinigung der Wohnung empfehlen wir ein professionelles Reinigungsinstitut. Das spart Zeit und Ärger.

Ein paar helfenden Hände erleichtern den Umzug.

Melden Sie sich rechtzeitig bei der Einwohnerkontrolle ab bzw. am neuen Ort an.

Fragen & Antworten

Bis wann muss die Rückgabe erfolgen?

Die Wohnung ist am letzten Tag des Monats abzugeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich dieser Termin auf den nächsten Werktag.

Die Wohnung ist nach ortsüblichem Gebrauch bis 12:00 Uhr abzugeben.

Kann ich mit TWINT zahlen?

Ja, wir empfehlen kleinere Beträge (bis CHF 250.-) gleich vor Ort mit TWINT zu begleichen.

Wir können danach umgehend die Schlussabrechnung erstellen und Ihnen das Formular zur Auflösung der Kaution zustellen.

Tipps & Empfehlungen

Manchmal sind es die kleinen Tipps, die einem das Leben einfacher machen.

In unserer Checkliste finden Sie unter anderem praktische Hinweise zur Reinigung.

Kann ich mich vertreten lassen?

Das ist möglich. Wichtig ist, dass sich die bevollmächtigte Person mit einer schriftlich verfassten Vollmacht ausweisen kann.

Bitte verwenden Sie dazu das Vollmachtsformular.

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