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FRAGEN & ANTWORTEN

Während dem Mietverhältnis

Wir sind für Sie da

Während der Mietdauer tauchen immer mal wieder Fragen auf.

Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen untenstehend.

Wie kann ich Energie sparen?

Die Kosten für die Heizenergie sind gestiegen. Besonders, wenn mit Gas oder Heizöl geheizt wird. Aber auch der Strom für die Wärmepumpen ist seit 2023 deutlich teurer.

Mit Ihrem Nutzerverhalten können Sie einen wesentlichen Beitrag zu tieferen Kosten leisten. Ein Grad weniger Raumtemperatur reduziert den Energieverbrauch um ca. 6%.

Stosslüften anstatt das Fenster den ganzen Tag gekippt offen zu halten, spart ebenfalls viel Energie.

Meine Nachbarn sind zu laut

Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sind wichtig!

In unserer Hausordnung sind die wichtigsten „Spielregeln“ aufgeführt.

Ich habe Schimmel in der Wohnung

Wenn Sie kochen, duschen oder baden entweicht Wasserdampf. Auf kalten Oberflächen bildet sich in der Folge Kondenswasser, was zu Flecken und Schimmelpilz führen kann. Deshalb gilt:

Nach dem Duschen und Baden kurz und kräftig lüften und Badezimmertüre erst danach wieder öffnen. Beim Kochen Deckel auf Pfanne setzen. Keine Wäsche in der Wohnung trocknen lassen.

Falls sich auf der Rückseite von Möbeln Schimmel bildet, Möbel umplatzieren oder mindestens fünf bis zehn Zentimeter von der Wand wegrücken. Die Luft kann so besser zirkulieren und die feuchten Stellen trocknen. Keine grossen Möbel (Kleiderschränke) an Aussenwände stellen.

Melden Sie uns den Schimmelbefall mit dem Formular. Weitere Tipps und Empfehlungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Wie nutze ich die Waschküche richtig?

Mit unserer 7 Punkte Regel ist es ganz einfach.

Wie lüfte ich richtig?

Täglich mehrmaliges Lüften ist wichtig.

Stosslüften: Täglich drei- bis fünfmal kurz und kräftig lüften. Dabei das Fenster ganz öffnen.

Querlüften: Alle Fenster ganz öffnen damit Durchzug entsteht. Kurzer Durchzug ist sehr wirksam und empfehlenswert.

Bei beiden Methoden höchstens 15 Minuten lüften. Beachten Sie auch unser Merkblatt

Untermietvertrag abschliessen

Der Abschluss eines Untermietvertrages setzt die Zustimmung des Vermieters voraus (Art. 262 OR). Damit wir die Zustimmung erteilen können, benötigen wir vorab die Personalien Ihres Untermieters mit folgendem Formular sowie den Entwurf des Untermietvertrages.

Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir die eingereichten Dokumente und geben Ihnen dann Bescheid.

Ich habe eine andere Frage

Wir sind gerne für Sie da.

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