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Immobilien im Erbfall

Erbschaft: Sie haben eine Immobilie geerbt und fragen sich nun wie weiter?

Eine geerbte Immobilie ist in erster Linie ein geerbtes Vermögen. Nun stellt sich die Frage, was mit diesem Vermögen geschehen soll.

 

Soll das Vermögen „verflüssigt“ werden, um das Geld verteilen zu können?

In diesem Fall muss die Eigentumswohnung, das Einfamilienhaus oder das Mehrfamilienhaus verkauft werden. Hier lohnt es sich, auch um Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden zu können, einen professionellen Dienstleister zu beauftragen.

 

Soll das Vermögen eine Rendite erwirtschaften?

In diesem Fall wird die Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus vermietet. Bei einem Mehrfamilienhaus ist dies in der Regel bereits gegeben. Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung oder gar des Einfamilienhauses sind die mietrechtlichen Bestimmungen und die Marktsituation zu beachten. Bei der Vermietung weisen wir auf unseren Ratgeber und der Rubrik Eigentumswohnung als Finanzanlage hin.

 

Soll die Liegenschaft einem der Erben übertragen werden?

Dazu musst die Erbengemeinschaft aufgelöst und das Eigentum der Erbin resp. dem Erben übertragen werden. Faktisch kommt dies einem „internen“ Verkauf gleich.

 

Zum Vorgehen:

In einem ersten Schritt ist wichtig in Erfahrung zu bringen, was die Eigentumswohnung, das Einfamilienhaus oder das Mehrfamilienhaus für einen potentiellen Marktwert hat. Fragen Sie uns oder nutzen Sie für Eigenheime zum Beispiel das kostenlose Schätzungstool auf www.houzy.ch.

In einem zweiten Schritt ist das weitere Vorgehen zu definieren. Das Verkaufsteam der Steinauer Immobilien AG berät Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch über die Möglichkeiten und den damit verbundenen Kosten.

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