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Zivilstandsänderung

Heirat

Bitte teilen Sie uns per E-Mail oder Post mit, seit wann Sie verheiratet sind und wie Ihr neuer Familienname lautet. Teilen Sie uns die Personalien Ihres Partners oder Ihrer Partnerin mit diesem Formular mit. Sie erhalten danach von uns einen neuen Wohnungsausweis.

Ab sofort gilt die von Ihnen gemietete Wohnung als Familienwohnung (Art. 266m OR). Bei einer Kündigung des Mietvertrages müssen beide Ehepartner die Kündigung unterzeichnen. Auch dann, wenn der Vertrag nur von einer Person unterzeichnet wurde.

Zur Bestellung der neuen Namensschilder verwenden Sie bitte dieses Formular.

Scheidung

Bitte teilen Sie uns per E-Mail oder Post mit, seit wann Sie geschieden sind und wie Ihr neuer Familienname lautet. Sie erhalten danach von uns einen neuen Wohnungsausweis.

Ab sofort gilt die von Ihnen gemietete Wohnung nicht mehr als Familienwohnung (Art. 266m OR). Bei einer Kündigung des Mietvertrages genügt die Unterschrift des Vertragspartners. Allenfalls benötigen wir eine Kopie des Scheidungsurteils.

Zur Bestellung der neuen Namensschilder verwenden Sie bitte dieses Formular.

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