KÄUFER / VERKÄUFER
Ratgeber für Käufer und Verkäufer
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Kauf und den Verkauf Ihres Eigenheims.
Auf was muss ich bei einem Verkauf achten, wie funktioniert Stockwerkeigentum, was macht ein Immobilienberater, und viele Antworten mehr.
Fragen und Antworten für Verkäufer
Was ist meine Wohnung oder mein Einfamilienhaus Wert?
Eine seriöse Einschätzung Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses ist die Basis für einen erfolgreichen Verkauf.
Sie können sich durch Marktbeobachtung selber ein Bild machen oder einen Immobilienspezialisten mit der Einschätzung beauftragen. Beachten Sie, dass Banken bei der Finanzierung des Käufers tendenziell zurückhaltend sind und deshalb oft einen (zu) tiefen Preis nennen.
Welche Unterlagen benötigt ein Makler für den Verkauf?
Um eine Schätzung und den Verkauf seriös durchführen zu können, benötigt die Maklerin oder der Makler diverse Unterlagen. Mit unserer Checkliste können Sie prüfen, ob Sie alle Dokumente haben oder wo Sie diese beschaffen können.
Wie schnell wird meine Wohnung oder mein Einfamilienhaus verkauft?
Das hängt davon ab, wie hoch die Nachfrage nach genau Ihrer Liegenschaft ist. Entscheidend sind die Lage, der Preis und der Zustand der Liegenschaft. Ein seriöser Immobilienspezialist verspricht keine Wunder, sondern beurteilt die Situation sachlich aufgrund der Fakten.
Was kostet ein seriöser Makler?
Das Maklerhonorar ist eine Provision auf den erzielten Verkaufserlös und beträgt bei seriösen Maklern, je nach Höhe des Verkaufspreises, 2.0% bis 3.0%,.
In der Provision enthalten sind unter anderem die üblichen Vermarktungskosten wie z.B. das Erstellen der Bilder, das Texten und Gestalten der professionell erstellten Verkaufsbroschüre, das Durchführen der Besichtigungen und die Beratung der Kaufinteressenten.
Mit welchen Extrakosten muss ich rechnen?
In unserer Provision sind alle wesentlichen Ausgaben gedeckt, die es für den erfolgreichen Verkauf Ihres Objektes braucht. Es entstehen somit keine Zusatz- oder Extrakosten.
Sollte es aufgrund ausserordentlichen Gegebenheiten dennoch zusätzliche Kosten geben, informieren wir Sie vorher.
Falls Sie weitere Vermarktungsleistungen wünschen (z.B. Printinserate, usw.), legen wir den Kostenrahmen gemeinsam fest.
Welche Arten von Verkauf gibt es?
Offener Verkauf
- Das ist der übliche Weg, eine Immobilie selbst oder mithilfe eines Immobilienberaters zu verkaufen. Der Verkauf findet über eine Anzeige auf den üblichen Immobilienplattformen zu einem offen kommunizierten Preis statt. Bei mehreren gleichwertigen Angeboten haben die Interessenten in der Regel die Möglichkeit, ihr Angebot nachzubessern.
Geschlossener Verkauf
- Diskretes und strukturiertes Vorgehen, bei dem ausgewählte Investoren persönlich kontaktiert werden. Geeignet für Objekte, deren Verkauf nicht öffentlich kommuniziert werden soll.
Bieterverfahren
- Das Bieterverfahren kann offen oder geschlossen durchgeführt werden. Es wird kein oder lediglich ein Mindestpreis genannt. Ein Bieterverfahren kann eine oder mehrere Bieterrunden
Makler oder Immobilienberater?
Die Begriffe Makler oder Immobilienberater sind keine geschützten Titel. Die offizielle Bezeichnung lautet „Immobilienvermarkter oder Immobilienvermarkterin mit eidgenössischem Fachausweis“.
Der Mäklervertrag ist in Art. 412 ff OR geregelt. Die Aufgabe des Maklers ist es, gegen eine Vergütung, Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder den Abschluss eines Vertrages zu vermitteln. Es gibt demnach den Nachweismakler und den Vermittlungsmakler.
Unsere Immobilienberater sind Vermittlungsmakler und beraten Käufer und Verkäufer beim finanziell wohl wichtigsten Geschäft.
Wie werden meine Betriebskosten abgerechnet?
Am Tag der Eigentumsübertragung übernimmt der Käufer das Objekt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt er auch die anteiligen Betriebskosten für das laufende Jahr.
Bei einer Eigentumswohnung sind unterjährig Akonto Beiträge für die Betriebskosten zu zahlen. Die zuständige Verwaltung wird in der Regel eine pragmatische Teilung vornehmen. Die effektiven Kosten sind immer erst nach der Fertigstellung der Jahresrechnung bekannt und werden üblicherweise pro rata temporis dem Verkäufer und dem Käufer belastet. Davon abweichend sind Kosten, die nach Verbrauch (z.B. Heizung) erfasst werden.
Die definitive Abrechnung über Ihre anteiligen Kosten (d.h. bis zur Eigentumsübertragung) erhalten Sie demnach erst nach Erstellung der Jahresrechnung bzw. nach formeller Genehmigung der Rechnung durch die Versammlung im Folgejahr.
Wie hoch sind die Notariatsgebühren?
Die Gebühren im Kanton Zürich sind wie folgt:
Beurkundung: 1.0 ‰ zzgl. 7.7% MwSt
Handänderung: 1.0 ‰ ohne MwSt.
Bei einem Verkaufspreis von CHF 1’000’000.- betragen die Kosten demnach CHF 2’077.-
Üblicherweise werden die Gebühren je hälftig von Käufer und Verkäufer übernommen.
Die Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten lösen zusätzliche Gebühren aus. Diese übernehmen in der Regel die Käufer.
Siehe auch unter www.notariate.zh.ch